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Ratgeber

Rückstau im Keller: Ihre Pflicht als Eigentümer in Hamburg

August 6, 2026 2 Min. Lesezeit

Rückstau ist kein Pech, sondern ein vorhersehbares Ereignis – und in Hamburg gibt es dazu eine klare gesetzliche Pflicht.

Was beim Rückstau passiert

Bei Starkregen füllt sich die öffentliche Kanalisation schneller, als sie abführen kann. Der Wasserspiegel im Kanal steigt – und sucht sich den nächsten tiefer gelegenen Ausgang. Das ist regelmäßig ein Ablauf in Ihrem Keller.

Was dann in den Raum drückt, ist kein Regenwasser. Es ist Abwasser aus dem Kanal, mit allem, was dazugehört.

Die Rechtslage ist in Hamburg eindeutig

§ 14 des Hamburgischen Abwassergesetzes verpflichtet den Grundstückseigentümer, Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu sichern.

Das ist bemerkenswert klar formuliert: Die Pflicht liegt beim Eigentümer, nicht beim Netzbetreiber. Wer nach einem Rückstauschaden argumentiert, die Stadt hätte den Kanal größer bauen müssen, wird damit nicht durchdringen.

Die Rückstauebene bestimmen

Im Regelfall ist die Rückstauebene die Straßenoberkante an der Anschlussstelle Ihres Grundstücks. Ziehen Sie gedanklich eine waagerechte Linie von dort in Ihr Gebäude: Alles darunter ist gefährdet und muss gesichert werden.

In Hamburg mit seinen vielen Souterrainwohnungen und ausgebauten Kellern betrifft das mehr Räume, als vielen bewusst ist – Waschküche, Gäste-WC im Untergeschoss, Bodeneinläufe in Kellerräumen.

Der Punkt, an dem es teuer wird

Viele Versicherungsverträge setzen eine funktionsfähige Rückstausicherung voraus, gerade weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Fehlt sie, kann die Leistung nach einem Schaden gekürzt werden – im ungünstigen Fall erheblich.

Und „funktionsfähig” ist hier das entscheidende Wort. Eine Rückstauklappe, die seit dem Einbau vor fünfzehn Jahren niemand geöffnet hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr dicht: Ablagerungen setzen sich auf der Dichtfläche ab, die Dichtung selbst härtet aus. Sie sieht aus wie eine Sicherung und ist keine.

Klappe oder Hebeanlage

Rückstauverschluss. Schließt selbsttätig bei ansteigendem Wasser. Günstig, aber während der Schließzeit kann auch nichts abfließen. Für Räume von untergeordneter Nutzung ausreichend.

Hebeanlage. Fördert das Abwasser über die Rückstauebene hinweg. Aufwendiger, aber die Ablaufstelle bleibt jederzeit nutzbar. Für ein Souterrainbad oder eine gewerblich genutzte Fläche die richtige Wahl.

Was Sie jetzt tun können

Schauen Sie nach, ob im Keller ein Rückstauverschluss sitzt – meist ein Kasten mit Deckel im Bodenablauf oder in der Grundleitung. Öffnen Sie ihn, prüfen Sie die Dichtfläche auf Ablagerungen, und schließen Sie ihn wieder sauber. Wenn Sie nichts finden oder unsicher sind, lassen Sie es prüfen. Nach dem nächsten Starkregen ist es dafür zu spät.

Wenn Sie lieber jemanden kommen lassen

Wir sind durchgehend erreichbar – 24 Stunden am Tag, in ganz Hamburg und im Umland. Ein Anruf klärt meist in zwei Minuten, ob Sie selbst weiterkommen oder ob wir vorbeischauen sollten.

Quellen

  1. Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG), § 14 Freie und Hansestadt Hamburg Pflicht des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau abgerufen am 2026-08-06

Lieber jemanden kommen lassen?

Wenn Sie sich unsicher sind oder es bereits läuft: Ein Anruf klärt in zwei Minuten, ob Sie selbst weiterkommen oder wir vorbeischauen sollten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen dazu

Was genau ist die Rückstauebene?

Die Höhe, bis zu der Abwasser im Kanal ansteigen kann. Im Regelfall ist das die Straßenoberkante an Ihrer Anschlussstelle. Alles, was tiefer liegt – Kellerablauf, Kellertoilette, Waschküche, Souterrainbad –, muss gesichert sein.

Rückstauklappe oder Hebeanlage?

Eine Rückstauklappe schließt bei ansteigendem Wasser und verhindert den Rückfluss; solange sie geschlossen ist, kann allerdings auch nichts abfließen. Für Räume, die man in dieser Zeit nicht nutzen muss, reicht sie. Wo eine Ablaufstelle dauerhaft verfügbar sein soll, ist eine Hebeanlage die sichere Lösung.

Muss die Sicherung gewartet werden?

Ja, und das wird am häufigsten übersehen. Eine Rückstauklappe, die seit dem Einbau niemand geprüft hat, ist im Ernstfall oft nicht dicht – Ablagerungen und verschlissene Dichtungen verhindern das Schließen. Ohne Wartungsnachweis wird es gegenüber der Versicherung zusätzlich schwierig.

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