Was sich geändert hat
Die Trinkwasserverordnung schreibt in § 17 Absatz 1 vor, dass Leitungen aus Blei aus der Trinkwasser-Installation zu entfernen sind. Die dafür gesetzte Frist endete am 12. Januar 2026 – sie ist also abgelaufen.
Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bei 10 Mikrogramm je Liter. Er lässt sich in einer Installation mit Bleirohren nicht zuverlässig einhalten, weil das Metall an das stehende Wasser abgegeben wird.
Wer betroffen ist
Blei wurde bis in die 1970er Jahre verlegt. Betroffen sind daher vor allem Gebäude, die vor 1973 errichtet wurden. In Hamburg ist der Altbestand erheblich: Allein aus der Zeit vor 1949 stammen im Stadtgebiet über 62.000 Wohngebäude, dazu kommen rund 118.000 aus den Jahren 1950 bis 1979.
Das heißt nicht, dass in all diesen Häusern Blei liegt – vieles wurde im Lauf der Jahrzehnte ausgetauscht. Es heißt, dass die Frage sich lohnt.
Woran Sie Blei erkennen
Bleirohre sind matt grau und auffällig weich. Sie wurden häufig in weichen Bögen verlegt, weil man sie biegen konnte, statt Winkelstücke zu setzen – das ist ein gutes Erkennungszeichen. Ein Kratzer mit einer Münze hinterlässt eine silbrig glänzende Spur. Beim Anklopfen klingt Blei dumpf, Kupfer und Stahl hell.
Sicherheit gibt nur eine Untersuchung des Wassers. Sichtprüfung ist ein erster Hinweis, mehr nicht.
Wer zahlt
Die Installation innerhalb des Gebäudes gehört dem Eigentümer, und ihn trifft die Pflicht zum Austausch. Als Mieter können Sie den Austausch verlangen, wenn Blei verbaut ist – das ist kein Wunsch, sondern die Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe.
Für den Abschnitt vor der Hauptabsperreinrichtung ist der Wasserversorger zuständig.
Was Sie bis dahin tun sollten
Wasser, das länger als etwa vier Stunden in der Leitung stand, ist Stagnationswasser. Lassen Sie es ablaufen, bis das Wasser spürbar kühler wird – dann kommt frisches aus der Steigleitung. Verwenden Sie dieses erste Wasser nicht zum Trinken oder Kochen.
Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Wasser aus einer verdächtigen Installation gar nicht verwendet werden.
Und noch einmal deutlich: Das ist eine Überbrückung, keine Lösung. Die Frist ist abgelaufen.
Wenn Sie lieber jemanden kommen lassen
Wir sind durchgehend erreichbar – 24 Stunden am Tag, in ganz Hamburg und im Umland. Ein Anruf klärt meist in zwei Minuten, ob Sie selbst weiterkommen oder ob wir vorbeischauen sollten.
Quellen
- Trinkwasserverordnung, § 17 Absatz 1 Bundesministerium der Justiz Bleileitungen waren bis zum 12. Januar 2026 auszutauschen; Grenzwert für Blei 10 µg/l abgerufen am 2026-08-06
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