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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Diese Bedingungen sind auf einen Handwerksbetrieb mit Notdienst zugeschnitten. Lassen Sie sie vor dem Einsatz von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt prüfen und an Ihre tatsächlichen Abläufe anpassen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Sanitario Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Sanitär-, Rohrreinigungs- und Heizungsarbeiten.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(3) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.

(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers – telefonisch, in Textform oder vor Ort – und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Bei Einsätzen vor Ort gilt die Freigabe des Angebots durch den Auftraggeber als Auftragserteilung.

(3) Bei Noteinsätzen kann der Auftrag auch mündlich vor Ort erteilt werden. Der Auftragnehmer dokumentiert Umfang und Freigabe in diesem Fall im Arbeitsnachweis, den der Auftraggeber gegenzeichnet.

§ 3 Anfahrt, Diagnose und Angebot

(1) Sofern eine Anfahrts- und Diagnosepauschale vereinbart ist, wird deren Höhe vor der Anfahrt genannt. Sie deckt die Anfahrt und die Feststellung der Schadensursache ab.

(2) Auf Grundlage der Diagnose erhält der Auftraggeber vor Beginn der eigentlichen Arbeiten ein Angebot. Die Arbeiten beginnen erst nach dessen Freigabe.

(3) Stellt sich während der Ausführung heraus, dass ein erheblicher Mehraufwand erforderlich ist, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich und holt eine erneute Freigabe ein.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Zuschläge anfallen. Diese werden vor der Beauftragung genannt.

(3) Die Vergütung ist nach Abnahme und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten zu leisten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zugänglich und geräumt ist und dass Strom sowie Wasser zur Verfügung stehen.

(2) Der Auftraggeber weist auf verdeckt verlaufende Leitungen und ihm bekannte Besonderheiten der Anlage hin. Für Schäden, die auf unterlassene Hinweise zurückgehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

(3) Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer der Immobilie, holt er vor der Beauftragung erforderliche Zustimmungen des Eigentümers oder der Verwaltung ein.

§ 6 Termine und Verzug

(1) Angaben zur Anfahrtszeit bei Noteinsätzen sind Erfahrungswerte und keine verbindlichen Fristen, soweit nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart wurde.

(2) Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten.

(3) Erscheint der Auftraggeber zu einem vereinbarten Termin nicht und sagt er diesen nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Anfahrtspauschale berechnen.

§ 7 Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Werkleistungen an einem Bauwerk fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme.

(2) Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich nach Feststellung an und gibt dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung.

(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter sowie durch bereits vorhandene Mängel der Anlage, auf die der Auftragnehmer hingewiesen hat.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 2026

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