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Ratgeber

Handwerkerkosten absetzen: 20 Prozent, maximal 1.200 Euro

August 6, 2026 2 Min. Lesezeit

Zwanzig Prozent der Arbeitskosten holt das Finanzamt zurück – wenn die Rechnung überwiesen wurde.

Was der Gesetzgeber vorsieht

§ 35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, 20 Prozent der Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt direkt von der Steuerschuld abzuziehen – höchstens 1.200 Euro im Jahr.

Das ist kein Abzug vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Der Betrag wirkt sich also in voller Höhe aus.

Was zählt und was nicht

Absetzbar: Arbeitskosten, Fahrtkosten, Maschinen- und Gerätekosten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Nicht absetzbar: Material. Die neue Armatur, das Rohr, die Kartusche – all das bleibt außen vor.

Deshalb ist die getrennte Ausweisung auf der Rechnung entscheidend. Steht dort nur eine Gesamtsumme, kann das Finanzamt den begünstigten Anteil nicht erkennen. Ein ordentlicher Betrieb weist das von sich aus getrennt aus; wenn nicht, fragen Sie danach.

Der Fehler, der den ganzen Abzug kostet

Die Rechnung muss unbar bezahlt sein – per Überweisung, Karte oder Lastschrift. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an, und zwar ausnahmslos. Auch eine perfekte Rechnung nützt nichts, wenn Sie das Geld in bar übergeben haben.

Das ist der Grund, warum „gegen bar geht es billiger” fast nie stimmt: Bei 1.000 Euro Arbeitskosten verzichten Sie damit auf 200 Euro Steuerermäßigung.

Heben Sie Rechnung und Zahlungsnachweis auf. Das Finanzamt verlangt sie nicht immer, aber wenn, dann brauchen Sie beides.

Auch für Mieter

Der Abzug steht nicht nur Eigentümern zu. Als Mieter können Sie selbst beauftragte Leistungen ansetzen – und zusätzlich Beträge aus der Nebenkostenabrechnung, sofern der Vermieter die begünstigten Arbeits- und Fahrtkosten dort getrennt ausweist. Viele Abrechnungen tun das inzwischen; wenn nicht, ist die Nachfrage berechtigt.

Kombination mit Zuschüssen

Wo öffentliche Förderung fließt, ist der Abzug nach § 35a in der Regel ausgeschlossen – doppelt gefördert wird nicht. Bei einem barrierearmen Badumbau mit Zuschuss der Pflegekasse lohnt sich deshalb die Rechnung, welcher Weg im Einzelfall günstiger ist. Das klärt am besten Ihr Steuerberater, weil es von Ihrer persönlichen Steuerlast abhängt.

Wenn Sie lieber jemanden kommen lassen

Wir sind durchgehend erreichbar – 24 Stunden am Tag, in ganz Hamburg und im Umland. Ein Anruf klärt meist in zwei Minuten, ob Sie selbst weiterkommen oder ob wir vorbeischauen sollten.

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz, § 35a Absatz 3 Bundesministerium der Justiz 20 % der Aufwendungen für Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 € im Jahr abgerufen am 2026-08-06

Lieber jemanden kommen lassen?

Wenn Sie sich unsicher sind oder es bereits läuft: Ein Anruf klärt in zwei Minuten, ob Sie selbst weiterkommen oder wir vorbeischauen sollten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen dazu

Warum wird Barzahlung nicht anerkannt?

Weil die unbare Zahlung der Nachweis ist, dass die Leistung tatsächlich abgerechnet wurde. Der Gesetzgeber wollte damit Schwarzarbeit eindämmen. Auch eine ordnungsgemäße Rechnung hilft nicht, wenn sie bar bezahlt wurde – der Abzug entfällt dann vollständig.

Zählt der Notdienst-Einsatz auch?

Ja, Reparatur- und Wartungsarbeiten im Haushalt fallen darunter, einschließlich der Anfahrt. Es muss sich um Leistungen in Ihrem Haushalt handeln – bei Mietern also in der gemieteten Wohnung.

Können Mieter das auch geltend machen?

Ja. Neben selbst beauftragten Leistungen können auch Beträge aus der Nebenkostenabrechnung angesetzt werden, sofern der Vermieter die begünstigten Arbeits- und Fahrtkosten dort getrennt ausweist. Fragen Sie danach, wenn die Abrechnung das nicht hergibt.

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