Worum es geht
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, beteiligt sich die Pflegekasse an Umbauten, die das Wohnen zu Hause erleichtern. Nach § 40 Absatz 4 SGB XI beträgt der Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Typischer Fall im Sanitärbereich: der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche. Dazu kommen Haltegriffe, ein unterfahrbarer Waschtisch, eine erhöhte Toilette oder das Verbreitern einer Tür.
Der Fehler, der Geld kostet
Die wichtigste Regel steht selten oben in den Ratgebern, gehört aber genau dorthin: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt sein.
Die Pflegekasse fördert keine Maßnahme, die bereits begonnen wurde – sie muss die Notwendigkeit vorher prüfen können. Wer den Handwerker bestellt, den Umbau machen lässt und danach den Antrag einreicht, geht in aller Regel leer aus.
Das passiert häufiger, als man denkt, weil solche Umbauten oft unter Zeitdruck entstehen: nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn es schnell gehen muss. Genau dann ist der Antrag der erste Schritt, nicht der letzte.
Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge
1. Pflegegrad muss vorliegen oder beantragt sein.
2. Kostenvoranschlag einholen, in dem die Maßnahme beschrieben ist.
3. Antrag bei der Pflegekasse stellen, mit Begründung, warum der Umbau die Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.
4. Bewilligung abwarten.
5. Erst dann beauftragen.
Der Kostenvoranschlag ist dabei mehr als eine Formalie: Je klarer darin steht, welches Hindernis beseitigt wird, desto einfacher fällt die Entscheidung.
Mehrere Berechtigte im Haushalt
Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Gesamtbetrag für die gemeinsame Maßnahme. Die Berechnung nimmt die Pflegekasse vor.
Und der Steuerabzug?
Für den Teil der Kosten, den Sie selbst tragen, kommt grundsätzlich der Abzug nach § 35a EStG in Betracht – 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Für geförderte Beträge ist der Abzug in der Regel ausgeschlossen; doppelt gefördert wird nicht. Was im Einzelfall günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast ab und gehört zum Steuerberater.
Was wir dazu beitragen können
Wir erstellen den Kostenvoranschlag so, dass er sich für den Antrag verwenden lässt – mit einer klaren Beschreibung der Maßnahme statt einer bloßen Positionsliste. Und wir fangen nicht an, bevor Sie grünes Licht von der Pflegekasse haben. Das ist keine Zurückhaltung, sondern Ihr Geld.
Wenn Sie lieber jemanden kommen lassen
Wir sind durchgehend erreichbar – 24 Stunden am Tag, in ganz Hamburg und im Umland. Ein Anruf klärt meist in zwei Minuten, ob Sie selbst weiterkommen oder ob wir vorbeischauen sollten.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI, § 40 Absatz 4 Bundesministerium der Justiz Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme abgerufen am 2026-08-06
- Einkommensteuergesetz, § 35a Absatz 3 Bundesministerium der Justiz 20 % der Aufwendungen für Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 € im Jahr abgerufen am 2026-08-06
Lieber jemanden kommen lassen?
Wenn Sie sich unsicher sind oder es bereits läuft: Ein Anruf klärt in zwei Minuten, ob Sie selbst weiterkommen oder wir vorbeischauen sollten.