Das ist enthalten
- Soforthilfe bei zurückdrückendem Abwasser
- Prüfung, ob Rückstau oder eine Verstopfung die Ursache ist
- Beurteilung vorhandener Rückstauverschlüsse
- Einbau oder Austausch einer Rückstausicherung
- Wartung bestehender Sicherungen
Was beim Rückstau passiert
Bei Starkregen füllt sich die öffentliche Kanalisation schneller, als sie ableiten kann. Das Wasser steigt – und sucht sich den nächsten tiefer gelegenen Ausgang. Das ist regelmäßig der Kellerablauf, die Kellertoilette oder der Anschluss der Waschmaschine im Untergeschoss. Was dann herauskommt, ist kein Regenwasser, sondern Abwasser aus dem Kanal.
Die Rechtslage in Hamburg ist eindeutig
Nach § 14 des Hamburgischen Abwassergesetzes hat der Grundstückseigentümer die Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu sichern. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Pflicht – und sie liegt beim Eigentümer, nicht beim Netzbetreiber.
Praktisch heißt das: Alles, was unterhalb der Straßenoberkante an Ihrer Anschlussstelle liegt, braucht eine Sicherung.
Warum das auch versicherungsrechtlich zählt
Viele Elementarschadenversicherungen setzen eine funktionsfähige Rückstausicherung voraus, weil sie gesetzlich gefordert ist. Fehlt sie – oder wurde sie seit dem Einbau nie gewartet –, kann die Leistung nach einem Schaden gekürzt werden. Das ist der Grund, warum wir bei jedem Rückstaueinsatz zwei Dinge tun: helfen, und danach über die Sicherung sprechen.
Klappe oder Hebeanlage
Ein Rückstauverschluss schließt bei ansteigendem Wasser und verhindert den Rückfluss. Solange er geschlossen ist, kann allerdings auch nichts abfließen – für Räume, die man in dieser Zeit nicht nutzen muss, ist das unproblematisch. Wo eine Ablaufstelle dauernd verfügbar sein soll, ist eine Hebeanlage die sichere Lösung: Sie fördert das Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal.
Und in beiden Fällen gilt: Eine Sicherung, die niemand wartet, ist im Ernstfall keine.
Quellen
- Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG), § 14 Freie und Hansestadt Hamburg Pflicht zur Sicherung gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation abgerufen am 2026-08-06