Das ist enthalten
- Maßaufnahme und Planung
- Demontage und Entsorgung der Altausstattung
- Neue Wasser- und Abwasserleitungen
- Abdichtung im Nassbereich
- Montage von Objekten und Armaturen
- Bodengleiche Dusche und Haltegriffe auf Wunsch
Die Reihenfolge entscheidet
Eine Badsanierung läuft in einer festen Abfolge: Planung und Maßaufnahme, Demontage und Entsorgung, Rohinstallation von Wasser und Abwasser, Abdichtung im Nassbereich, Fliesen, dann Montage der Objekte und Armaturen. Jeder Schritt setzt den vorherigen voraus.
Der Punkt, an dem am häufigsten gespart wird, ist die Planung – und genau der rächt sich. Wo eine Leitung liegen soll, entscheidet sich nicht, wenn die Wand schon offen ist, sondern davor. Wir nehmen Maß und legen fest, bevor der erste Fliesenhammer angesetzt wird.
Der teuerste Fehler beim barrierefreien Umbau
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Absatz 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Der Umbau einer Badewanne zur bodengleichen Dusche fällt typischerweise darunter.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Wer erst umbaut und dann beantragt, geht leer aus. Das ist keine Formalie, sondern die häufigste Ursache dafür, dass ein Zuschuss verfällt – und uns ist es lieber, Sie wissen das, bevor Sie uns beauftragen.
Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, erhöht sich der Gesamtbetrag. Die verbindliche Auskunft und die Bewilligung kommen von Ihrer Pflegekasse.
Was Sie zusätzlich absetzen können
Unabhängig von Zuschüssen sind Handwerkerleistungen im Haushalt nach § 35a Absatz 3 EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten absetzbar, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht mit, und die Rechnung muss überwiesen sein. Wir weisen Arbeits- und Materialkosten deshalb getrennt aus.
Ehrlich zur Dauer
Eine Komplettsanierung bedeutet mehrere Tage bis Wochen ohne nutzbares Bad, Staub und Lärm. Wir sagen Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen. Wer stattdessen eine gefällige Zahl nennt und sie dann reißt, verkauft einmal – und hat danach ein Problem.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI, § 40 Absatz 4 Bundesministerium der Justiz Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 € je Maßnahme abgerufen am 2026-08-06
- Einkommensteuergesetz, § 35a Absatz 3 Bundesministerium der Justiz 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen, höchstens 1.200 € im Jahr abgerufen am 2026-08-06